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suademus, Krayer & Reudenbach Personalberatung Executive Consultants

fzm - In Deutschland steht eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe bevor. Ein erster Entwurf des Bundesjustizministeriums wird derzeit von den Verbänden diskutiert. Die Bundesärztekammer hatte vorher ihre eigenen Grundsätze vorgestellt. Beide erfüllen aus Sicht des Juristen Prof. Wolfram Höfling nicht die verfassungsrechtlichen Vorgaben.
"Integritätsschutz und Patientenautonomie sind die zentralen Entscheidungsmaßstäbe am Lebensende", schreibt der Leiter des Instituts für Staatsrecht an der Universität Köln in der DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift (Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 2005). Über die juristische Situation und Bedeutung der Patientenverfügung referierte Prof. Höfling auch im Rahmen des 122. Chirurgenkongresses vergangene Woche in München.
Unter "Integritätsschutz" versteht Prof. Höfling das im Grundgesetz garantierte "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art. 2 Abs. 2). Die "Patientenautonomie" beschreibt juristisch das Recht, über Patientenverfügungen festzulegen, wie man im Fall einer unheilbaren tödlichen Krankheit behandelt werden möchte. Am Entwurf des Justizministeriums kritisiert Prof. Höfling, dass er auch mündliche Patientenverfügungen möglich machen will. "Derart existenzielle Entscheidungen verlangen nach der Schriftform", findet der Staatsrechtler, sonst sei einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. An den Vorstellungen der Ärzte stört Prof. Höfling, dass sie nur Patientenverfügungen akzeptieren wollen, die zeitnah am Tod abgeben wurden. Dadurch werde der Patientenwille übermäßig relativiert. Hat sich jemand nach reiflicher Überlegung informiert, dann müsse dieser Wille auf jeden Fall von den Ärzten akzeptiert werden, meint der Jurist.
Die Unterscheidung zwischen "aktiver" und "passiver" oder "indirekter" Sterbehilfe ist für Prof. Höfling "Kategoriengeklappere". Er schlägt vor, die Grenze zwischen illegalem "Töten" und legalem "Sterbenlassen" zu ziehen. Was "Töten" und was "Sterbenlassen" ist, hänge dabei sehr stark vom Patientenwillen ab. Im Fall Terri Schiavo wäre nach Ansicht des Juristen die Beendigung der Sondenernährung ein "Sterbenlassen", wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Wenn sie fehlt, ist es "Töten".
Engelskirchen - 28.03.2005 - Während in den 80er und 90er Jahren eine sogenannte „Ärzteschwemme“ angehende Medizinstudenten abschreckte, wird ein Ärztemangel in der laufenden Dekade immer wahrscheinlicher. Dabei unterschätzen die Träger der Krankenhäuser und Kliniken die damit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen. Auch die Abschaffung der schlecht bezahlten AiP-Phase wird nur wenig Linderung versprechen. Nach Ansicht von Personalberater Norman Krayer liegen die Ursachen im kontinuierlichen Rückgang der Absolventen eines medizinischen Studiums, unattraktiven Arbeitszeiten und Sozialleistungen, der daraus resultierenden Abwanderung ins Ausland oder der Neuorientierung von Medizinern in andere Branchen, wie zum Beispiel der Pharmaindustrie.
Doch insbesondere bei den unattraktiven Arbeitszeiten könnten die Träger von Gesundheitseinrichtungen eine Menge selbst tun.
Die Arbeitszeiten müssten attraktiver und sozialverträglicher werden. Innovative Teilzeitmodelle, die Unterstützung bei der Kinderbetreuung, möglicherweise sogar klinikeigene Kindergärten seien zeitgemäße Lösungsansätze, meint Krayer.
„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat im Gesundheitswesen bislang keinen Einzug gehalten. Frauen leiden hier besonders unter der Benachteiligung. Medizinerinnen in Führungspositionen sind mit der Lupe zu suchen, oft sind diese dann kinderlose Singles.“ sagt Norman Krayer, der seit 1998 Mediziner für Krankenhäuser und Kliniken sucht.
Unklar ist Krayer vor allem, daß insbesondere Unternehmen aus der Diakonie und der Caritas zu wenig für ihre Mitarbeiterinnen in allen Bereichen tun.
Die oft seitens der öffentlichen Meinung angesprochene unangemessene Vergütung von Medizinern sieht Krayer dagegen nicht als ein Hauptproblem. Vielmehr würde der Medizinerberuf noch als Berufung verstanden und ein Freizeitausgleich seitens der Ärztinnen und Ärzte mit Zeit für Hobby und Familie wesentlicher wichtiger gewertet als ein höherer Gehaltsscheck. Zudem sei die Vergütung ausgebildeter Mediziner nicht so kläglich bemessen, wie bisweilen in der öffentlichen Meinung wahrnehmbar. Tarifverhandlungen seien aber vor allem Sache der berufständischen Vereinigungen und der Tarifparteien.
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Diagnose und Therapie der Osteoporose nach wie vor mangelhaft
München - Gut 40 Prozent aller operierten Knochenbrüche in Deutschland gehen auf eine Osteoporose zurück. Doch nicht nur die Betroffenen leiden unter den Folgen des "Knochenschwunds", auch das Gesundheitswesen wird durch die Behandlungs- und Folgekosten enorm belastet. "Vornehmliches Ziel muss es daher sein, die Zahl der Osteoporose bedingten Knochenbrüche so weit wie möglich zu reduzieren", betont Professor Dr. med. Wolf Mutschler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), im Vorfeld des 122. Chirurgen-Kongresses in München.
Knapp ein Drittel aller Frauen über 50 Jahre entwickelt im Laufe ihres weiteren Lebens eine Osteoporose. Bei etwa 40 Prozent von ihnen wird dies zu Knochenbrüchen führen. Auch Männer sind vom Knochenschwund betroffen, wenn auch in geringerer Zahl. Häufig folgen einer ersten Fraktur weitere. Denn noch immer wird die Osteoporose in vielen Fällen nicht erkannt und behandelt. "Gerade mal zehn Prozent der Patienten, die bereits eine Fraktur erlitten haben, erhalten eine adäquate Diagnostik und Therapie", beklagt Mutschler. Dabei ließe sich mit Hilfe einer leitliniengerechten Therapie, bestehend aus Sturzprophylaxe, Vitamin D und Calcium sowie entsprechenden Medikamenten das Risiko einer Folgefraktur um die Hälfte senken. Auf der Presseveranstaltung wird Professor Mutschler erläutern, was geschehen muss, um die Patientensicherheit zu erhöhen und die Folgekosten der Osteoporose für das Gesundheitssystem zu senken.
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52. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin (DGAI) / Deutscher Anästhesiecongress (DAC)
16. bis 19. April 2005 in München
Patientenverfügung und Patientenwille -
Zwischen medizinischer Ethik und lebensrettenden Maßnahmen
München, März 2005 - Der Patientenwille ist stets zu respektieren und ein grundlegendes medizinethisches Prinzip. Für Anästhesisten und andere Ärzte kann dies auch bedeuten, bei Komplikationen während einer Operation auf bestimmte lebensrettende Maßnahmen zu verzichten, wenn der Patient dies zuvor verfügt hat. "Entscheidend ist es, bereits vor der Operation gemeinsam mit dem Patienten festzulegen, welche Behandlungsverfahren für ihn in welchen Situationen nicht mehr akzeptabel sind", sagt Dr. phil. Uwe Fahr vom Institut für Geschichte und Ethik in der Medizin der Universität Erlangen im Vorfeld des 52. Deutschen Anästhesiecongresses in München.
Patienten können in ihren Patientenverfügungen festlegen, dass der Arzt im medizinischen Notfall Wiederbelebungsversuche unterlassen soll. Solche Patientenverfügungen bergen Konfliktpotenzial, etwa wenn der Arzt nicht sicher ist, ob der Patient beim Abfassen der Verfügung wirklich an die spezielle Notfallsituation gedacht hat. Der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen kann bei nichteinwilligungsfähigen Patienten dann in Betracht kommen, wenn der Krankheitsverlauf irreversibel zum Tode führt oder der Abbruch dem aufgeklärten Willen des Patienten entspricht. Die Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst und zeitlich aktuell sein. Im Sinne der "informierten Zustimmung" (informed consent) muss der Arzt den Patienten deswegen vor einer Operation ausreichend über die Risiken und möglichen Konfliktsituationen aufklären. "Dem Patienten sollte die Möglichkeit gegeben werden, seine Werte und seine Vorstellungen des guten Lebens und Sterbens darzustellen, damit letztlich Arzt und Patient gemeinsam eine Entscheidung über das Vorgehen treffen können", sagt der Philosoph. Auf dem Kongress wird der Medizin-Ethiker Probleme und Herausforderungen skizzieren, die aus ethischer Sicht mit der Patientenverfügung und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten einhergehen.
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111. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
2. bis 6. April 2005, Rhein-Main-Hallen Wiesbaden
Wie Fett den Körper krank macht
Wiesbaden - Extremes Übergewicht geht oft mit einer Reihe anderer Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Typ-2 Diabetes einher. Untersuchungen zeigen, dass die "Fettpolster" an der Entstehung dieses so genannten "metabolischen Syndroms" beteiligt sind. "Als Ansatzpunkt diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen rückt Fettgewebe deshalb zunehmend in den Vordergrund", erläutert Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland vom Deutschen Diabetes-Zentrum in Düsseldorf im Vorfeld des 111. Internistenkongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM).
Fettgewebe fördert die Freisetzung des Hormons Aldosteron aus der Nebennierenrinde. Dieses wiederum begünstigt bei Adipositas-Patienten scheinbar die Entstehung von Bluthochdruck und Herzinsuffizienz. Auch die Lage des Fetts im Körper spielt eine Rolle: Je mehr Fett in Organen wie etwa Leber oder Skelettmuskeln vorhanden ist, desto größer wird das Ausmaß einer Insulinunempfindlichkeit und damit das Risiko, einen Diabetes zu entwickeln. Die Menge des Fettes unter der Haut scheint dagegen von untergeordneter Bedeutung. Trotz neuer Erkenntnisse über die Bedeutung von hormonellen und zentralnervösen Prozessen bei der Entstehung von Adipositas und ihren Folgekrankheiten, muss die Behandlung vielschichtig bleiben: "Ernährungsumstellung, Bewegungstherapie und Verhaltensmodifikation gehören nach wie vor zur Strategie", so Müller-Wieland.
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122. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie:
5. bis 8. April 2005 im Internationalen Congress Center (ICM) München
Das deutsche Gesundheitssystem braucht eine "Fehlerkultur"
München - Um die Patientensicherheit zu erhöhen, müssen Behandlungsfehler erkannt, benannt und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung erarbeitet werden. "Wir dürfen Fehler nicht mehr unter den Teppich kehren und so tun, als wenn keine passieren würden", betont Professor Dr. med. Matthias Rothmund, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCh). Patientensicherheit hat er deshalb zum Leitthema des 122. Chirurgenkongresses gemacht, der vom 5. bis 8. April im Internationalen Congress Center München stattfinden wird.
Mindestens 44.000, möglicherweise sogar 98.000 Todesfälle gehen in den USA auf vermeidbare Behandlungsfehler zurück. Dies ergab bereits 1999 ein Bericht des amerikanischen "Institute of Medicine". Andere Untersuchungen zeigen, dass in Australien mehr als 16 Prozent, in London immerhin knapp zwölf Prozent aller Krankenhauspatienten, ein "unerwünschtes Ereignis" widerfährt: Ein Fehler in der Diagnose oder Therapie, der eine Verlängerung des Krankenhausaufenthalts, lebenslange Beeinträchtigungen oder schlimmstenfalls den Tod des Patienten zur Folge hat. "Aus Deutschland liegen keine vergleichbaren Zahlen vor, aber wir müssen davon ausgehen, dass die Situation hier ähnlich ist", so Rothmund.
Um die Zahl der Fehler zu reduzieren, fordert Professor Rothmund eine 'Fehlerkultur' zu etablieren. "Ärzte und Pflegepersonal müssen ohne Angst vor Bestrafung Fehler oder 'Beinahe-Fehler' an eine Zentralstelle melden können", so Rothmund. Erst wenn bekannt ist, welche Situationen und welche Verhaltensweisen zu Fehlern führen, können Strategien zu ihrer Vermeidung entwickelt werden.
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Personalberatung bietet Unternehmen innerhalb der Diakonie und der Caritas 20 Prozent Preisnachlaß
Bekenntnis zu den konfessionellen freien Trägern im Gesundheitswesen
medical.suademus+com ist ein Joint Venture zwischen suademus, Krayer & Reudenbach sowie AvantStrategy. Die Berater sind deutscher Marktführer bei Stellenbesetzungen im Gesundheitswesen im Wege der Direktansprache (Headhunting)
In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, für Krankenhäuser und Kliniken die geeignete Fach- und Führungskräfte zu finden. So hat das Centrum für Krankenhausmanagement in Münster in einer Studie herausgefunden, daß sich zurzeit rund 40 Prozent der Medizinstudenten nicht sicher sind, nach dem Examen in einem Krankenhaus arbeiten zu wollen. Bevorzugt werden Aufgaben in der Industrie, im medizinischen Dienst oder im Krankenhaus-Management. Attraktiv ist auch das Ausland, vor allem Schweden, England, Australien und die USA. Der Wettbewerb um qualifizierte Mediziner wird sich deshalb unter den Kliniken weiter verschärfen.
Hier greifen die attraktiven Personalberatungsprodukte vom medical.suademus+com, die sich auf die schnelle und zuverlässige Besetzung von Fachkräften im Gesundheitswesen spezialisiert haben. Im Bereich der sogenannten Direktansprache (Headhunting) sind sie in Deutschland sogar Marktführer.
Als Mitglied im Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer AEU bieten nun die suademus-Berater den Einrichtungen aus dem Bereich der Diakonie und selbstverständlich auch der katholischen Caritas ab sofort einen zeitlich unbegrenzten Honorarnachlass in Höhe von 20 Prozent auf die erfolgsabhängige Vergütung an.
Die suademus-Berater bekennen sich damit zu den konfessionell gebundenen freien Trägern im Gesundheitswesen und möchten diesen Zweig in den kommenden Jahren durch die geeigneten Fachkräfte stärken. Weiterführende Informationen hält das Internet unter http://medical.suademus.com bereit.
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Schwule Führungskräfte begrüßen Ankündigung der Hamburger CDU im Regierungsprogramm zur Rechtsstellung von Lebenspartnern
Köln/Berlin. Der Völklinger Kreis e.V. (VK) - Bundesverband Gay Manager – begrüßt, dass der Landesverband der CDU in Hamburg sich für die Überprüfung und Verbesserung der Rechtsstellung von Lebenspartnern einsetzen will. Als erster Landesverband der CDU setzt der Hamburger CDU Zeichen und bricht die bisherige konservative Haltung der CDU/CSU auf. Nun sind alle Landesverbände der CDU gefordert zu handeln. „Es wird sich jetzt zeigen, ob die Vertreter der CDU in Hamburg auf ihre Worte auch Taten folgen lassen“, sagte Klaus R. Weinrich, Sprecher des Vorstandes des Völklinger Kreis e.V. heute in Berlin. Nachdem die Regierungskoalition auf Bun-desebene Lesben und Schwule bislang im Stich gelassen und ihre Wahlversprechen nicht umgesetzt hat, ist das Vorgehen der Hamburger CDU ein Schritt nach Vorne.
„Was Abgeordnete von SPD verweigern, wie z.B. die Gleichstel-lung von Lebenspartnern bei der Hinterbliebenenversorgung, soll-te von dem Landesverband der CDU in Hamburg überprüft und nachgefordert werden“, so Weinrich weiter. Der VK fordert alle konservativen Parlamentarier gleich welcher „Couleur“ auf, die Blockadehaltung gegenüber der Gleichstellung von Lebenspart-nern aufzugeben. Der Völklinger Kreis mit Sitz in Köln ist ein Berufsverband von schwulen Führungskräften aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Verwaltung.
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.vk-online.de
Informationen zu unseren anderen Produkten sind unter den folgenden Seiten verlinkt:
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